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   BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50   

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BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50 (https://dejure.org/1951,61)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1951 - 3 StR 48/50 (https://dejure.org/1951,61)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1951 - 3 StR 48/50 (https://dejure.org/1951,61)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 34
  • NJW 1951, 323
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 30.11.1926 - I 662/26

    Ist die Ablehnung eines Richters nach § 24 StPO. begründet, der vor dienstlicher

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Diese Prüfung führt zu dem Ergebnis, daß der Angeklagte auf Grund des dargelegten ihm bekannten Sachverhalts auch bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hatte, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit störend beeinflussen könne (RGSt 61, 67), sei also befangen.
  • RG, 28.09.1891 - 2121/90

    1. Welches Gericht hat über die außerhalb der Hauptverhandlung erfolgte Ablehnung

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Es entspricht der einhelligen Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum, daß Ablehnungsgesuche auch in tatsächlicher Beziehung der freien Nachprüfung des Revisionsrichters unterliegen (RGSt 7, 340; 22, 135; 65, 40; Löwe-Rosenberg Anm 7 b zu § 338).
  • RG, 30.11.1882 - 2281/82

    Hat das Revisionsgericht, wenn die Revision aus dem Grunde verfolgt wird, weil

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Es entspricht der einhelligen Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum, daß Ablehnungsgesuche auch in tatsächlicher Beziehung der freien Nachprüfung des Revisionsrichters unterliegen (RGSt 7, 340; 22, 135; 65, 40; Löwe-Rosenberg Anm 7 b zu § 338).
  • RG, 08.12.1930 - II 827/30

    Kann die Tatsache allein, daß ein Richter in der Hauptverhandlung vor dem

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Es entspricht der einhelligen Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum, daß Ablehnungsgesuche auch in tatsächlicher Beziehung der freien Nachprüfung des Revisionsrichters unterliegen (RGSt 7, 340; 22, 135; 65, 40; Löwe-Rosenberg Anm 7 b zu § 338).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach § 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auf Grund des ihm bekannten Sachverhalts auch bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (RGSt 61, 67; BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86).
  • BGH, 23.01.2018 - 1 StR 36/17

    Verwerfung eines Ablehnungsantrages als unzulässig

    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der oder die abgelehnten Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die ihre Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69, BVerfGE 32, 288, 290; BGH, Urteile vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/50, BGHSt 1, 34, 39 und vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 24 StPO, Rn. 8 mwN aus der Rechtsprechung).

    Maßgebend sind dabei der Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten und die Vorstellungen, die er sich bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/50 aaO und vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66 aaO; Schmitt aaO mwN).

  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Besonderheiten, wie sie in der vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift angeführten Entscheidung BGHSt 1, 34 im Fall einer nach § 52 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Ehefrau gegeben waren, liegen hier nicht vor.
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